Wir verpflichten uns, in Ihrem Gebäude und auf Ihrem Grundstück alles so wiederherzustellen, wie es vor Beginn der Arbeiten war.
Diese Regelung ist Bestandteil der Nutzungsvereinbarung. Sollten trotz aller Umsicht Verunreinigungen oder Schäden auftreten, werden wir diese selbstverständlich beseitigen.
Unter www.r-kom.de/immobilienwirtschaft können Sie offene Fragen jederzeit Ihren persönlichen Ansprechpartnern stellen.