Wenn die R-KOM an Ihrer neuen Adresse nicht verfügbar ist, dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht.
Damit wir Ihren Umzug prüfen und die weiteren Schritte mit Ihnen abstimmen können, beachten Sie bitte:
- Neue Adresse mitteilen: Informieren Sie uns bei Ihrem Umzug bitte über Ihre neue Adresse.
- Nachweis einreichen: Reichen Sie zusätzlich einen geeigneten Nachweis ein, zum Beispiel eine Meldebescheinigung oder Ihren Mietvertrag.
- Verfügbarkeit prüfen: Wir prüfen anschließend, ob die R-KOM an Ihrer neuen Adresse verfügbar ist, und informieren Sie über die weiteren Schritte.
So können wir schnell klären, welche Möglichkeiten für Ihren Anschluss nach dem Umzug bestehen. 💪
Sie haben Fragen zu Ihrem Sonderkündigungsrecht oder benötigen Unterstützung? Unser Service-Team hilft Ihnen gerne weiter!