Eine erhebliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung liegt laut Bundesnetzagentur vor, wenn an mindestens zwei von drei Messtagen:
Mindestens einmal keine 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden.
Die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit in nicht mindestens 90 % der Messungen erreicht wird.
Mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird.
📖 Nach Abschluss der Messkampagne erhalten Sie ein Messprotokoll. Dieses zeigt Ihnen transparent, ob eine Minderleistung vorliegt. Es reicht bereits aus, wenn die Abweichung bei nur einer der drei genannten Geschwindigkeiten im Up- oder Download auftritt.
So führen Sie die offizielle Breitbandmessung korrekt durch:
Damit die Messung rechtlich anerkannt wird, beachten Sie bitte folgende Vorgaben:
Verbindung: Führen Sie die Messungen zwingend über ein LAN-Kabel durch (PC/Laptop direkt mit dem Router verbinden, kein WLAN).
Software: Nutzen Sie, die im Rahmen der Breitbandmessung bereitgestellte installierbare Version
Anzahl & Verteilung: Führen Sie 30 Messungen an 3 verschiedenen Kalendertagen innerhalb von 14 Tagen durch (genau 10 Messungen pro Tag). Zwischen den Testtagen muss jeweils mindestens ein Kalendertag Pause liegen.
Pausen: Zwischen einzelnen Messungen an einem Tag müssen mindestens 5 Minuten liegen; zwischen der 5. und 6. Messung eines Tages ist eine Pause von mindestens 3 Stunden einzuhalten.
👉Hier den Geschwindigkeitstest durchführen.