Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung liegt vor, wenn
- Nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden.
- Die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 % der Messungen erreicht wird.
An mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird.
Nach Abschluss der Messkampagne erhalten Sie ein Messprotokoll. In diesem ist ersichtlich, ob eine Minderleistung gegeben ist. Dabei ist es ausreichend, wenn eine Abweichung bereits bei einer der drei oben genannten Geschwindigkeiten im Up- oder Download vorliegt.