Als Sonderrufnummern gelten Rufnummernarten oder Dienstekennziffern im deutschen Rufnummernraum, die bestimmten Verwendungen oder zusätzlichen Services vorbehalten sind. Beispiele hierfür sind Notrufnummern, Behördenrufnummern, Auskunftsdienste und Premiumdienste.
Teure Sonderrufnummern, wie etwa Premiumdienste, sperren wir bei der Neubereitstellung von Telefonie standardmäßig – es sei denn, Sie wünschen ausdrücklich eine Freigabe.
Die Preise für teure Sonderrufnummern werden teilweise von der Bundesnetzagentur festgelegt und auf der Rechnung der R-KOM separat ausgewiesen.