Verbindungen zu Sonderrufnummern werden auf der R-KOM-Rechnung ausgewiesen und gesondert abgerechnet.
Die Preise für Verbindungen zu bestimmten Dienstekennziffern wie Auskunftsdiensten, Servicenummern oder Premiumdiensten werden von der Bundesnetzagentur festgelegt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur.