Rücklastgebühren sind Bearbeitungs- und Verzugskosten, die durch die Rücklast einer Lastschrift entstehen. Ein Grund dafür kann zum Beispiel sein, dass eine Lastschrift mangels Deckung nicht eingelöst werden kann, weil das Konto über kein ausreichendes Guthaben verfügt. Aufgrund dessen fallen Gebühren an, die Ihnen als Kontoinhaber von der bearbeitenden Bank berechnet werden. Sie sind daher gesetzlich verpflichtet, der R-KOM diese Kosten zu erstatten. Mehr Infos: §§ 280 I, II, 286 II 4 BGB
Wieso muss ich die Rücklastgebühren tragen?
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