Seit dem 01.12.2021 hat der Gesetzgeber die Verbraucherrechte umfassend gestärkt. Bei nicht vertragskonformer Leistung können Sie nach § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG das vertraglich vereinbarte Entgelt gegenüber uns mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen, d. h. ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.
Voraussetzung dafür ist, dass zwischen tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Leistung eine „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit“ bei Ihrem Festnetz-Internetzugang vorliegt. Ab wann eine solche Abweichung vorliegt, hat die Bundesnetzagentur in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesnetzagentur unter www.breitbandmessung.de