Bei der R-KOM werden Ihre monatlichen Grundgebühren grundsätzlich im Voraus für den folgenden Kalendermonat berechnet.
Was bedeutet das auf Ihrer ersten Rechnung?
Da unsere Rechnungen einmal pro Monat erstellt werden, umfasst Ihre erste Rechnung bei einem Neuanschluss oder einer Tarifänderung während des laufenden Monats zwei Bestandteile:
Anteilige Tage des aktuellen Monats: Die bereits vergangenen Tage ab der Aktivierung Ihres Anschlusses bis zum Monatsende.
Der komplette Folgemonat: Die reguläre Grundgebühr im Voraus für den nächsten vollen Monat.
Durch diese anteilige Berechnung stellen wir sicher, dass Sie exakt nur für den Zeitraum bezahlen, an dem Ihr Anschluss tatsächlich aktiv war.
Einfaches Beispiel zur Verdeutlichung:
15. des Monats: Ihr Anschluss wird erfolgreich freigeschaltet.
Erste Rechnung:
Anteilige Grundgebühr für die restlichen Tage des laufenden Monats (vom 15. bis zum Monatsende).
Volle Grundgebühr im Voraus für den kommenden Monat.
Folgerechnungen: Ab der zweiten Rechnung zahlen Sie ganz gewohnt nur noch den regulären Monatsbetrag im Voraus.