🛠️ Wann fallen einmalige Kosten an?
Einmalige Serviceleistungen werden zusätzlich zu Ihren gewohnten monatlichen Gebühren berechnet, sobald eine entsprechende kostenpflichtige Leistung für Sie erbracht wurde.
Typische Beispiele für einmalige Leistungen:
Einrichtung & Installation: Konfiguration von Endgeräten oder Bereitstellung vor Ort.
Technischer Service: Individuelle Technikerstunden sowie An- und Abfahrten.
Logistik: Versand- und Bearbeitungspauschalen.
Vertragsanpassungen: Bestimmte Änderungen oder Bereitstellungsgebühren.
Kostenpflichtige Entstörung: Falls die Störungsursache im eigenen Verantwortungsbereich (z. B. eigene Verkabelung oder Endgeräte) liegt.
Die genauen Preise finden Sie jederzeit transparent in der aktuellen R-KOM-Preisliste.
Warum erscheint die Leistung erst im Nachhinein auf der Rechnung?
Da es sich nicht um fixe monatliche Grundgebühren handelt, werden einmalige Posten erst dann abgerechnet, wenn der Service tatsächlich durchgeführt wurde.
💡 Sie haben Fragen zu einer Position?
Tipp: Vergleichen Sie den Posten auf Ihrer Rechnung bitte zuerst mit Ihrem Auftrag, der Vertragsbestätigung oder den Daten Ihres Servicetermins.
Unterstützung: Sollten weiterhin Unklarheiten bestehen, ist unser Kundenservice selbstverständlich gerne für Sie da!